Über die an die Bürgerstiftunrg Reutlingen und die Unterstiftungen gerichteten Förderanträge kann nur innerhalb von zwei Sitzungsperioden im März (Stichtag 31. Januar) und im September (Stichtag 31. Juli) entschieden werden. Förderanträge, die nach diesen Zeitpunkten eingehen, können in dem jeweiligen Förderzeitraum aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Förderanträge können Sie hier online abrufen oder per Telefon/E-Mail in der Geschäftsstelle anfordern. Hier erhalten Sie auch nähere Informationen bei Fragen.



