Die Bürgerstiftung Reutlingen berät zwei Mal jährlich über die Vergabe der freien Mittel, nämlich jeweils Ende März und Ende September. Dementsprechend können Förderanfragen bis zum 28.02. und dann wieder dem 30.08. eines jeden Jahres eingereicht werden, damit in der Folgesitzung hierüber entschieden werden kann. Den Förderantrag finden Sie hier (Förderantrag).
Bitte beachten Sie, dass die Förderung sich in örtlicher Hinsicht auf Reutlingen beziehen muss. Dies ist Grundvoraussetzung für eine eventuelle Förderungsfähigkeit.
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen wollen, reichen Sie ihn bitte bei unserer (Geschäftsstelle) ein. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Ihr Projekt gefördert wird, erfahren Sie kurz nach den jeweiligen Vergabesitzungen.