Wenn Sie die Bürgerstiftung Reutlingen unterstützen wollen, ist Ihre Hilfe herzlich willkommen, sei es als Stifter, als Spender oder als Pate. Das gilt auch für eine tatkräftige Unterstützung als Zeitspender, beispielsweise im Rahmen der Büchermärkte, der Informationsstände sowie der Bürgerfeste, die die Bürgerstiftung Reutlingen regelmäßig veranstaltet. Ansprechpartner ist entweder die Geschäftstelle oder ein Mitglied des Stiftungsvorstands.
Stiften / Spenden / Vererben
Abgesehen von viel ehrenamtlichem Engagement lebt die Bürgerstiftung Reutlingen durch die finanziellen Zuwendungen ihrer Freunde und Förderer. Dies kann in Form einer Zustiftung oder in Form einer Spende geschehen.
Zustiftungen erhöhen ohne jeden Abzug das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung und dienen der langfristigen Finanzierung der Projekte, die die Bürgerstiftung Reutlingen unterstützt. Die Besonderheit des Grundstockvermögens liegt darin, dass es nicht angegriffen werden kann und darf. Vielmehr stehen lediglich die Erträgnisse für die tägliche Förderarbeit zur Verfügung.
Spenden demgegenüber unterliegen dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. Sie müssen spätestens bis Ablauf des auf die Spende folgenden Kalenderjahres für die satzungsmäßigen Zwecke verbraucht werden.
Für die Bürgerstiftung sind beide wichtig, Zustiftungen wie Spenden. Für jede Zuwendung, seien es 5,00 EUR oder 50.000,00 EUR, kann die Bürgerstiftung Reutlingen eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Ab einer Höhe von 5.000,00 EUR können Zustifter ihre Zuwendung mit einem bestimmten, von der Bürgerstiftung Reutlingen verfolgten Zweck verbinden und auf diese Weise sicherstellen, dass ihre Zustiftung ausschließlich für den von Ihnen gewünschten Zweck eingesetzt wird. Ab einem Betrag von 25.000,00 EUR kann die Zustiftung auf Wunsch des Zustifters als Unterstiftung der Bürgerstiftung Reutlingen errichtet werden und mit dem Namen des Zustifters und dem jeweiligen Förderzweck verbunden werden. Beispiele hierfür sind die Reiner-Kehrer-Stiftung und die Stiftung Umweltbildungszentrum Listhof.
Unsere Spendenkonten sind:
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN DE80 6405 0000 0000 0370 73
BIC SOLADES1REU
Vereinigte Volksbanken eG
IBAN DE15 6039 0000 0126 8280 08
BIC GENODES1BBV
Die Bürgerstiftung Reutlingen ist von dem Finanzamt Reutlingen als gemeinnützig anerkannt und kann für jede einzelne Zuwendung eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig liegen von dem ersten Tag an vor. So verfolgt die Bürgerstiftung Reutlingen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht – wie es in der Abgabenordnung (AO) heißt – in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.