Transparenz

Satzung

Die Bürgerstiftung Reutlingen lebt von dem Vertrauen, das sie in der Öffentlichkeit genießt. Grundlage für dieses Vertrauen sind vor allem das Wissen, dass die Mitglieder von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat seit dem Tag der Gründung uneingeschränkt ehrenamtlich für die Bürgerstiftung tätig sind, und die Transparenz, mit der die Bürgerstiftung agiert. Zu dieser Transparenz gehört als Selbstverständlichkeit auch, dass die Bürgerstiftung ihre Satzung und ihren Jahresabschluß veröffentlicht. Sie finden die Satzung (hier) und den letzten Jahresabschluss (hier).

Frühere Jahresabschlüsse können Sie gerne bei unserer Geschäftsstelle individuell anfordern.

Gütesiegel

 

Seit dem Jahr 2003 vergibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen über den Arbeitskreis Bürgerstiftungen ein Gütesiegel. Es wird Bürgerstiftungen verliehen, die die „Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung“ erfüllen. Das trifft auf die Bürgerstiftung Reutlingen von Anfang an zu. Die Merkmale lauten:

  1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgerschaft.
  2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

  3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

  4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: Auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.

  5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke oder auch regionale Teilgebiete verfolgen oder fördern.

  6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Fordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördern und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

  7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

  8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

  9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.

  10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

Die zugehörige Urkunde finden Sie (hier).

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