Organe der Stiftung sind die (Stifterversammmlung), der (Stiftungsrat) und der (Stiftungsvorstand). Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ebenso wie der Stiftungs- vorstand komplett ehrenamtlich tätig. Sie verzichten sowohl auf eine Vergütung wie auf Auslagenersatz.
Neben die Organe tritt die (Geschäftsstelle), die den Vorstand unterstützt und als Anlaufstelle für sämtliche Belange der Bürgerstiftung dient.
1. Stifterversammlung
Die Stifterversammlung besteht aus Personen, die 1.000,00 EUR oder mehr als Stifter oder Zustifter zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Unabhängig von der Möglichkeit für Stifter, jederzeit z.B. die Mitglieder des Stiftungsvorstandes kontaktieren zu können, wird die Stifterversammlung regelmäßig einberufen. Sie dient zur Information über die Arbeit des Stiftungsvorstands sowie als Möglichkeit sich z.B. mit Anregungen für die Zukunft der Bürgerstiftung Reutlingen und ihre Arbeit einbringen zu können.
2. Stiftungsvorstand
Verwaltet und geleitet wird die Bürgerstiftung Reutlingen durch den vierköpfigen Stiftungsvorstand. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Stiftungsrat für jeweils drei Jahre gewählt. Der Stiftungsvorstand besteht aktuell aus:
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung nach außen und verwaltet sie. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, die Prioritäten und das Konzept der Arbeit der Bürgerstiftung fest. Der Stiftungsvorstand sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrats und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung, insbesondere legt er dem Stiftungsrat für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan, für das abgelaufen Haushaltsjahr einen Jahresabschluss sowie einen Tätigkeitsbericht vor. Zu den weiteren Aufgaben des Stiftungsvorstands gehört insbesondere das Vorschlagsrecht über die Vergabe der Mittel der Stiftung.
3. Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 13 Personen, die jeweils für vier Jahre gewählt sind.
Dem Stiftungsrat gehören an:
 |
Karl-Heinz Walter (Vorsitzender) |
 |
Christiane Koester-Wagner |
 |
Achim Großmann (für Stiftung Marienkirche Reutlingen) |
 |
Silvia Schwarzmann (für Stiftung Wirbelwind) |
 |
Gerhard Steinhilber |
 |
Dr. Heiner Völker (verstorben) |
 |
Ursula Wendler (verstorben) |
|
wird nachgereicht (für Stiftung Umweltbildungszentrum Listhof) |
 |
Prof. Dr. Bernd Braun |
 |
Michael Bläsius |
 |
Thomas Krätschmer |
 |
Ursel Riehle |
 |
Dr. Bernhard Nübel |
|
|
Abgesehen von der Letztentscheidung über die Mittelvergabe und -verwendung gehört es insbesondere zu den Aufgaben des Stiftungsrats, die Kontrollrechte dem Stiftungsvorstand gegenüber auszuüben und sich über die Aktivitäten der Stiftung unterrichten zu lassen.