Wir über uns

Herzlich Willkommen!

Die Bürgerstiftung Reutlingen lädt Sie herzlich ein, Mitverantwortung für die Gestaltung und Förderung unseres Gemeinwesens, der Stadt Reutlingen, zu übernehmen. Die Bürgerstiftung ist en Zeichen dafür, dass in Fortsetzung der alten reichsstädtischen Tradition bürgerschaftlichen Engagement im besten Sinne auch heute noch in Reutlingen vorhanden ist und gelebt wird. Hierzu fördert die Bürgerstiftung in der Stadt Reutlingen Projekte, die im Interesse der Bürger der Stadt Reutlingen liegen und die nicht zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand gehören. Die Stiftung selbst ist gemeinnützig (d. h. Zustimmungen und Spenden sind steuerlich absetzbar), überparteilich und offen über konfessionelle Grenzen hinweg; sie unterliegt keinerlei Einflussnahme durch eine bestimmte Gruppe.

Es grüßt Sie herzlich Dr. Hans Hammann, Birgit Erbe, Dr. Gregor Völker und Dr. Ingo Wolff!

Daten und Fakten -+

Die Idee zur Gründung der Bürgerstiftung Reutlingen wurde im Sommer 2001 im Rahmen des ersten Reutlinger Stiftungstags geboren. Ein Jahr später war es soweit. Am 16.07.2002 konnte die Genehmigungsurkunde im Rahmen einer feierlichen Gründungsveranstaltung im Reutlinger Spitalhof übergeben werden. Zuvor hatten 15 engagierte Reutlinger Bürger als Gründungstifter den erforderlichen Mindestbetrag von 50.000,00 EUR zusammengebracht und eine Stiftungssatzung beschlossen, die erlaubt, im besten Sinne in Reutlingen wirken zu können.

In der Zeit seit 2001 hat sich die Zahl der Stifter vervielfacht und ist das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung und ihrer Unterstiftungen auf über 1 Million EUR angewachsen. Gleichzeitig ist die jährliche Fördersumme von anfänglich 1.000 EUR auf über 70.000 EUR in der Spitze angewachsen. Näheres zu den Förderungen der letzten Jahre siehe (Übersicht Förderungen).

Das Wachstum der Bürgerstiftung und ihrer Fördermöglichkeiten geht auf die seit 2004 gegründeten (Unterstiftungen) und hier insbesondere die (Stiftung Marienkirche Reutlingen) zurück. Möglich werden die jährlichen Förderungen auch durch (Wohltätigkeits-)Veranstaltungen wie z.B. Benefizessen, das die Bürgerstiftung seit dem Jahr 2008 regelmäßig veranstaltet.

Zielsetzung -+

Die Bürgerstiftung Reutlingen und ihre Unterstiftungen bieten die Möglichkeit, Mitverwantwortung für die Gestaltung und Förderung des eigenen Gemeinwesens zu übernehmen. Nur folgerichtig sind die in § 2 der (Stiftungssatzung) geregelten Ziele und Zwecke der Bürgerstiftung Reutlingen bewusst breit angelegt. So unterstützt die Bürgerstiftung ihrem satzungsgemäßen Auftrag entsprechend Jahr für Jahr dutzende lokale Projekte und Einrichtungen im sozialen, kulturellen, integrativen, generationenübergreifenden sowie im Denkmalbereich. Allgemein gesprochen fördert die Bürgerstiftung in Reutlingen Projekte und Institutionen, die im Interesse der Bürger der Stadt liegen und die nicht — das ist ganz wichtig — zu den originären Aufgaben der öffentlichen Hand gehören.

Seit ihrer Gründung hat die Bürgerstiftung Reutlingen zum Beispiel:

  • unterschiedlichste Projekte zur Stärkung der sozialen Kompetenz an sogenannten Brennpunktschulen finanziert (Stichwort „Gewaltprävention an Schulen“),
  • integrative Theaterstücke mit ermöglicht, die behinderte und nichtbehinderte Menschen zusammengebracht haben,
  • Berufsbildungscamps für Schüler zur Verbesserung ihrer Ausbildungschancen unterstützt,
  • Projekte zur Förderung und Sicherstellung der Sprachförderung von Grundschülern mit Migrationshintergrund mitfinanziert,
  • Patenschaften für behinderte Kinder zur Ermöglichung von Musikunterricht übernommen,
  • Kindergartenkindern ermöglicht, regelmäßig Senioren in einem Reutlinger Pflegeheim besuchen zu können
  • das Projekt „Drachenstark“ des Karate-Team Reutlingen e.V. finanziell angeschoben. Die Idee hinter diesem bundesweit mit dem goldenen Stern des Sports ausgezeichneten Projekt war, die Begeisterung und den Spaß von Kindern einerseits an körperlicher Betätigung und andererseits am Lesen miteinander zu verknüpfen. Dieses Projekt wurde im Jahr 2011 von dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ausgezeichnet.
Unterstiftungen -+

Die Bürgerstiftung Reutlingen beherbergt unter ihrem Dach vier Unterstiftungen.

Als erste Unterstiftung wurde im Jahr 2004 die Stiftung Wirbelwind (Satzung) gegründet. Sie fördert den Verein (Wirbelwind e.V.), der sich gegen sexuelle Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Frauen richtet und die Betroffenen stärkt, schützt und begleitet. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Prävention soll sexuelle Gewalt enttabuisiert und dadurch die Situation Betroffener langfristig verbessert werden.

Ende 2005 kam als zweite Unterstiftung die (Stiftung Marienkirche Reutlingen) (Satzung) hinzu. Sie verfolgt den Zweck, die Reutlinger Marienkirche als Kulturdenkmal von nationalem Rang und als das Wahrzeichen Reutlingens in ihrer baulichen Substanz zu erhalten bzw. einen Beitrag hierzu zu leisten. (Flyer der Marienkirchenstiftung)

Knapp zwei Jahre später, im Sommer 2007, trat Herr Rainer Kehrer mit der Bitte an die Bürgerstiftung Reutlingen heran, unter ihrem Dach eine Stiftung zu errichten, die vor allem dazu dienen soll, Institutionen und Personen mit sozialem Vorbildcharakter — insbesondere im Bereich der Jugend- und der Altenpflege — zu unterstützen bzw. zu fördern, die Rainer Kehrer Stiftung.

Im Oktober 2010 schließlich wurde als vorläufig letzte Unterstiftung die Stiftung Umweltbildungszentrum Listhof Reutlingen (Satzung) gegründet. Sie verfolgt den Zweck, den Umweltschutzgedanken zu fördern und zu verankern, insbesondere durch umweltpädagogische Lehrveranstaltungen, Führungen und Aktivitäten auf dem Gelände des (Umweltbildungszentrum Listhof), des Naturschutzgebiets Listhof und in der weiteren Umgebung.

Die vier Unterstiftungen sind ebenso wie die Bürgerstiftung Reutlingen als „Dachstiftung“ gemeinnützig im Sinn der Abgabenordnung. Von daher können für sämtliche Zuwendungen an jede der Stiftungen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, unabhängig davon, welche Stiftung im Einzelfall bedacht ist.

Das Vermögen einer Unterstiftung wird strikt getrennt von dem der Bürgerstiftung Reutlingen verwaltet. Zuwendungen an eine Unterstiftung werden ausschließlich für den Zweck, den die jeweilige Unterstiftung verfolgt, verwendet.

Die Stiftungen stehen ebenso wie die Bürgerstiftung Reultingen unter der Aufsicht des Regierungspräsidums Tübingen. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Reutlingen regelmäßig geprüft.

Organe -+

Organe der Stiftung sind die (Stifterversammmlung), der (Stiftungsrat) und der (Stiftungsvorstand). Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ebenso wie der Stiftungs- vorstand komplett ehrenamtlich tätig. Sie verzichten sowohl auf eine Vergütung wie auf Auslagenersatz.

Neben die Organe tritt die (Geschäftsstelle), die den Vorstand unterstützt und als Anlaufstelle für sämtliche Belange der Bürgerstiftung dient.

1. Stifterversammlung

Die Stifterversammlung besteht aus Personen, die 1.000,00 EUR oder mehr als Stifter oder Zustifter zum Stiftungsvermögen beigetragen haben. Unabhängig von der Möglichkeit für Stifter, jederzeit z.B. die Mitglieder des Stiftungsvorstandes kontaktieren zu können, wird die Stifterversammlung regelmäßig einberufen. Sie dient zur Information über die Arbeit des Stiftungsvorstands sowie als Möglichkeit sich z.B. mit Anregungen für die Zukunft der Bürgerstiftung Reutlingen und ihre Arbeit einbringen zu können.

2. Stiftungsvorstand

Verwaltet und geleitet wird die Bürgerstiftung Reutlingen durch den vierköpfigen Stiftungsvorstand. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Stiftungsrat für jeweils drei Jahre gewählt. Der Stiftungsvorstand besteht aktuell aus:

Dr. Hans Hammann (Vorsitzender)
Birgit Erbe

Dr. Ingo Wolff

Dr. Gregor Völker

 

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung nach außen und verwaltet sie. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, die Prioritäten und das Konzept der Arbeit der Bürgerstiftung fest. Der Stiftungsvorstand sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrats und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung, insbesondere legt er dem Stiftungsrat für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan, für das abgelaufen Haushaltsjahr einen Jahresabschluss sowie einen Tätigkeitsbericht vor. Zu den weiteren Aufgaben des Stiftungsvorstands gehört insbesondere das Vorschlagsrecht über die Vergabe der Mittel der Stiftung.

3. Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 13 Personen, die jeweils für vier Jahre gewählt sind.

Dem Stiftungsrat gehören an:

Karl-Heinz Walter (Vorsitzender)
Christiane Koester-Wagner
Achim Großmann (für Stiftung Marienkirche Reutlingen)
Silvia Schwarzmann (für Stiftung Wirbelwind)
Gerhard Steinhilber
Frau Ulrike Hotz (für Stiftung Umweltbildungszentrum Listhof)
Prof. Dr. Bernd Braun
Michael Bläsius
Thomas Krätschmer
Ursel Riehle
Dr. Bernhard Nübel

 Abgesehen von der Letztentscheidung über die Mittelvergabe und -verwendung gehört es insbesondere zu den Aufgaben des Stiftungsrats, die Kontrollrechte dem Stiftungsvorstand gegenüber auszuüben und sich über die Aktivitäten der Stiftung unterrichten zu lassen.

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